STATION 5
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Drei Beispiele von Beschwerden der Stadt Coesfeld wegen der vergrabenen Gärten von 1677 (dem modernen Hochdeutsch angepasst):
„… auch wegen der Bleichen, der Bullenkampgraben genannt wird, der sich von der alten Viehpforte bis zur Berkel an der da gestandenen alten Schleuse erstreckt und jetzt als Weg gebraucht wird zur Hochfürstlichen Residenz [südlicher Bereich der Citadelle]: Die haben eine jährliche Pacht eingebracht von 19 Talern vom Jahre 1658 bis 1676 einschließlich, das sind in neunzehn Jahren 361 Taler.“ (StA IV S. 160 ff.)
Die Witwe des verstorbenen Johann Mering fordert außer dem Wert des Ackers „wegen darin erfolgter Düngung mit achtzehn Fuder Mist, jedes Fuder mit Fuhrlohn zu einem halben Taler: Macht neun Taler.“
(AZ/Kirchhoff 1956)
Der Syndikus (städtischer Rechtsberater) Wittfeld zu Billerbeck hatte auf der Hengte (damals westlicher Bereich der Citadelle) eine Kuhweide. Er setzte dazu auf die Rechnung „einen zugeworfenen Graben, woraus die Biester teils trinken, teils könne man auch mit der daraus gewonnenen fruchtbaren, wässerigen Erde das Land vor diesem Graben düngen.“ (AZ/Kirchhoff 1956)